
Warum ein Hund nicht "einfach so" kastriert werden sollte
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Kurz gesagt: Laut § 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG verbietet das Tierschutzgesetz das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen bzw. das vollständige oder teilweise Entfernen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Und ja, damit ist grundsätzlich auch die Kastration oder Sterilisation gemeint.
Denn um eine Kastration oder Sterilisation eines Tieres durchzuführen, bedarf es nach dem Tierschutzgesetz einem „vernünftigen Grund“.
Was ist ein „vernünftiger Grund“?
Im Überblick sind „vernünftige Gründe“ folgende:
- Indikation durch einen Tierarzt (wobei die Verhältnismäßigkeit sein muss)
- Bei einer Krankheit, die durch Kastration/Sterilisation/verhindert wird
-
Verhinderung un kontrollierter Fortpflanzung (zB bei Straßenhunden im Ausland)
Doch folgende Gründe sind KEINE Gründe, die lt. Tierschutzgesetz die Kastration gesetzlich erlaubt:
- um Rüden einfacher zu händeln während der Läufigkeit der Hündinnen
- zur Verhinderung der Blutung bei Hündinnen aus hygienischen Gründen
Wichtig: Wenn Rüden wirklich leiden während der Läufigkeit der Hündinnen im Umfeld:
Erst TEST mit Kastrations-Chip: Denn manchmal ändert sich das Verhalten des Rüdens nicht so, wie man hofft.
Denn es ist nicht selten eine Erziehungsfrage oder ein Dominanzverhalten und hat keine Auswirkung bei einer Kastration.
Auch liebe Hundehalter: Kastration / Sterilisation ist dann ratsam, wenn es gesundheitlich notwendig ist und NICHT um das eigene Leben zu vereinfachen.
Denn wir würden ja auch nie auf die Idee kommen, „einfach so“ eine entsprechende Operation bei Frauen und Männern vorzunehmen, oder?